Impressum/AGBs

Impressum Angaben gemäß § 5 TMB
Sandra Wachsmuth
Zen-Hunde. Hundeausführ- und Hundetrainingsservice
Werner-Kube-Str. 10
10407 Berlin

Kontakt
Telefon: +49 (0) 163 2519401
E-Mail: kontakt[at]zen-hunde.de

Betriebshaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtkasse VVaG

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE322565962

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

AGBs Zen-Hunde. Inhaberin Sandra Wachsmuth

Anwendbarkeit der AGBs

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Hundeausführ- und Hundetrainingsservice Zen-Hunde (nachfolgende ZH genannt) und dem Tierhalter (nachfolgend TH genannt) und gelten, soweit nichts Anderslautendes schriftlich vereinbart wurde, als Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag kommt zustande, wenn der TH das generelle Angebot von ZH annimmt und sich zum Zwecke der Hundebetreuung an ZH wendet.

 Inhalt und Zweck des Betreuungsvertrages

    1. Der Betreuungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres im Ermessen von ZH ausgeübt.
    2. ZH erbringt seine Dienste gegenüber dem Hunde in der Form, dass er zu Gassi-Gängen mitgenommen wird und während der Spaziergänge je nach Wunsch des TH und Bedarf weiterführend trainiert wird.
    3. ZH behält sich vor, die Gassi-Gänge nach eigenem Ermessen abzubrechen, z. B. wenn ein Hund deutliche Probleme zeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder er sich während der Betreuung verletzt hat. Abgebrochene Gassi-Gänge werden nicht rückvergütet und nur in Ausnahmefällen kompensiert. Dies liegt im Ermessen von ZH.
    4. ZH verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen und das Berliner Hundegesetz zu beachten.
    5. ZH ist nicht verpflichtet den Hund von Zecken, Kletten und jeglichem Schmutz zu säubern. Der Betreuungsvertrag sieht jedoch vor, dass der Hund abgetrocknet und möglichst sauber wieder abgegeben wird.
    6. ZH wurde durch das Veterinäramt Pankow eine Erlaubnis nach dem Berliner Hundegesetz erteilt, mehr als 4 Hunde gleichzeitig auszuführen. Diese Erlaubnis besagt, dass das Veterinäramt Berlin Pankow jederzeit über die mitgeführten Hunde und die Angaben zu den Haltern Einsicht erhalten darf. Ferner ist ZH verpflichtet eine tagesaktuelle Auflistung aller mitgeführten Hunde inklusive der Halterdaten zu erstellen und diese auf Verlangen dem Veterinäramt auszuhändigen. Damit der TH die Dienste von ZH in Anspruch nehmen kann muss er damit einverstanden sein.

Termine

    1. Termine können persönlich, telefonisch, per SMS, Whats App oder per E-Mail vereinbart werden.
    2. Termine, die der TH nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholungszeitpunkt absagt, können dem TH in Rechnung gestellt werden.
    3. Bei Ausfall von ZH durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die ausgefallenen Termine nicht berechnet.
    4. ZH behält sich vor für Fortbildungen und Erholungsurlaub den Service für einige Wochen im Jahr auszusetzen. Diese Termine werden dem TH spätestens einen Monat im Voraus kommuniziert.

Preise/ Bezahlung

    1. Die Preise gelten wie auf der Webseite veröffentlicht oder bei individuellen Dienstleistungen wie vereinbart und beinhalten 19 % MwSt.
    2. Die Rechnungsstellung erfolgt bei wochenweisen Buchungen zum Wochenende und ist dann innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Bei monatsweisen Buchungen wird die Rechnung zum Ende des Leistungsmonats erstellt und ist auch innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Die Bezahlung kann entweder bar oder per Überweisung getätigt werden, wobei ZH Überweisungen bevorzugt. Die Rechnungen werden per E-Mail versendet.
    3. Bei Zahlungsverzug hält sich ZH das Recht vor ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR zu erheben.

Mitwirkung des Tierhalters

    1. Während der Betreuungszeit durch ZH bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie einen gültigen Impfschutz besitzt.
    2. Zusätzlich muss der Hund wie in Berlin gesetzlich vorgeschrieben mit einem Mikrochip ausgestattet sein und es muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ferner muss der Hund ein Halsband oder Geschirr mit Namen und Anschrift des TH tragen.
    3. Der TH gibt Auskunft über Besonderheiten im Sozialverhalten des Hundes (Aggression, Jagdtrieb, Ängstlichkeit) und evtl. Auflagen des Ordnungs- bzw. Veterinäramtes.
    4. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der TH (z. B. Behandlungskosten anderer Hunde aus der Gruppe).

Tierärztliche Versorgung

    1. ZH wird ermächtigt, im Falle eines Unfalls oder Erkrankung des in Obhut gegebenen Tieres, einen Tierarzt mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung zu beauftragen. Dabei bemüht sich ZH vorab immer den TH über die Absicht zu informieren.
    2. ZH wird ermächtigt im Namen und auf Rechnung des Kunden weiterbehandelnde Fachkliniken mit der tierärztlichen Versorgung zu beauftragen, sollte dies aus dem Befund der Tierarztpraxis erforderlich sein.
    3. Sollte ZH für Heilbehandlungen in kostenmäßige Vorleistung treten, stellt der TH ZH von allen anfallenden Kosten frei, auch wenn er die Vornahme ablehnt oder sie selber nicht hätte durchführen lassen.

Rücktritt und Kündigung

    1. Es obliegt ZH, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, sollte der TH sich nicht vertragsgemäß verhalten. Das Recht zur sofortigen Kündigung/ Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des TH bleibt hiervon unberührt.
    2. Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der TH sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier deshalb zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt, wenn der TH über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der TH für den hierdurch entstanden Schaden und die ggfs. erbrachten Aufwendungen von ZH. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.

Haftung

    1. ZH ist im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
    2. ZH haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ZH nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    3. ZH haftet nicht für Schäden an den betreuten Hunden.
    4. ZH haftet nicht für Schäden, die vom TH oder dessen Tier verursacht werden.
    5. ZH wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der TH des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und das Tierheim Berlin, und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
    6. ZH übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere).
    7. Sollten ZH auf Wunsch des TH läufige Hündinnen betreuen, so übernimmt ZH für den Fall eines unerwünschten Deckaktes keine Haftung
    8. Der TH haftet für sämtliche Schäden, die an dem Fahrzeug, Fahrzeuginneneinrichtungen, anderen Personen, Hunden und Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
    9. Bei einer eventuellen Schlüsselübergabe, die schriftlich fixiert wird, haftet ZH nicht für irgendwelche Schäden oder Diebstähle in der Wohnung des Auftraggebers.

Geltungsbereich
Mit der Annahme einer Offerte von ZH (Zen-Hunde Inhaberin Sandra Wachsmuth) zur Betreuung akzeptiert der TH die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Berlin.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Betreuungsvertrags oder der AGB ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Betreuungsvertrages insgesamt nicht tangiert.